Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen IT-ANBECK, Anke-Bettina Krämer, Marktplatz 11, 71263 Weil der Stadt, im folgenden "IT-ANBECK" genannt und ihren Kunden auf dem Beratungs-, WebDesign und Software-Sektor nebst Zubehör. Abweichende Bedingungen des Kunden, denen die IT-ANBECK nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn IT-ANBECK ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1 Angebot und Vertragsabschluss
2 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentum
3 Liefer- und Leistungsfrist
4 Ausschluss von Ansprüchen
5 Teilnichtigkeit, Gerichtsstand, Rechtswahl


1 Angebot und Vertragsabschluss
1.1 Angebote von IT-ANBECK sind stets freibleibend. Der Vertragsabschluß bedarf keiner bestimmten Form.
1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn IT-ANBECK sie schriftlich bestätigt.

2 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentum
2.1 Soweit nicht im Einzelfall durch gesonderten Vertrag anders geregelt, werden alle Lieferungen und Leistungen von IT-ANBECK nach dem jeweils gültigen Honorar– und Leistungsverzeichnis abgerechnet. Alle von IT-ANBECK dort genannten Preise, Vergütungen und Gebühren verstehen sich als Nettopreise ausschließlich der Kosten für Versand, Transportversicherung und der jeweils gültigen MwSt. Von IT-ANBECK vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Kunden.
2.2 Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug innerhalb zwei Wochen fällig. IT-ANBECK ist in zumutbarem Umfange zur Ausführung und Abrechnung von Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt.
2.3 Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich IT-ANBECK ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont–Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
2.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die geltend gemachte Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten ist.
2 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentum
2.5 Im Falle des Zahlungsverzuges ist IT-ANBECK zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz berechtigt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn IT-ANBECK eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung in seinen Zahlungsverhältnissen bekannt, ist IT-ANBECK berechtigt, alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen fällig zu stellen. IT-ANBECK ist auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann IT-ANBECK vom Vertrag zurücktreten.
2.6 IT-ANBECK behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Gegenständen vor bis zur Erfüllung sämtlicher IT-ANBECK aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Geldforderungen.

3 Liefer- und Leistungsfrist
3.1 Liefer- und Leistungstermine sowie Liefer- und Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefer- oder Leistungstermin oder eine neue Liefer- oder Leistungsfrist zu vereinbaren.
3.2 Wegen Liefer- oder Leistungsverzuges kann der Kunde dann vom Vertrage zurücktreten bzw. einen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn eine verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten ist und eine dann gestellte, angesichts Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad etc. dieser Lieferung oder Leistung angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
3 Liefer- und Leistungsfrist
3.3 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung usw. verlängern, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und/oder Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird IT-ANBECK von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Liefer- und/oder Leistungszeit oder wird IT-ANBECK von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich IT-ANBECK nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

4 Ausschluss von Ansprüchen

4.1 Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet IT-ANBECK in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Weiter geht IT-ANBECK davon aus, dass der Kunde regelmäßige Datensicherungen durchführt, und sich auch vom Erfolg dieser Datensicherungen überzeugt. Werden in Ausübung der vertraglichen Tätigkeiten von IT-ANBECK versehentlich Daten gelöscht, so ist eine Haftung durch IT-ANBECK dafür ausgeschlossen.

4.2 Soweit IT-ANBECK kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

5 Teilnichtigkeit, Gerichtsstand, Rechtswahl

5.1 Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Jede unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
5.2 Gerichtsstand ist Leonberg, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. IT-ANBECK ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
5.3 Auf alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.