Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen
und sonstigen Leistungen zwischen IT-ANBECK, Anke-Bettina Krämer,
Marktplatz 11, 71263 Weil der Stadt, im folgenden "IT-ANBECK"
genannt und ihren Kunden auf dem Beratungs-, WebDesign und Software-Sektor
nebst Zubehör. Abweichende Bedingungen des Kunden, denen die IT-ANBECK
nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden nicht Vertragsinhalt, auch
wenn IT-ANBECK ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1 Angebot und Vertragsabschluss
2 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentum
3 Liefer- und Leistungsfrist
4 Ausschluss von Ansprüchen
5 Teilnichtigkeit, Gerichtsstand, Rechtswahl
1 Angebot und Vertragsabschluss
1.1 Angebote von IT-ANBECK sind stets freibleibend. Der Vertragsabschluß
bedarf keiner bestimmten Form.
1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig,
wenn IT-ANBECK sie schriftlich bestätigt.
2 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentum
2.1 Soweit nicht im Einzelfall durch gesonderten Vertrag anders geregelt,
werden alle Lieferungen und Leistungen von IT-ANBECK nach dem jeweils
gültigen Honorar– und Leistungsverzeichnis abgerechnet. Alle
von IT-ANBECK dort genannten Preise, Vergütungen und Gebühren
verstehen sich als Nettopreise ausschließlich der Kosten für
Versand, Transportversicherung und der jeweils gültigen MwSt. Von
IT-ANBECK vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit
nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Kunden.
2.2 Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug innerhalb zwei Wochen
fällig. IT-ANBECK ist in zumutbarem Umfange zur Ausführung und
Abrechnung von Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt.
2.3 Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich IT-ANBECK
ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont–Wechselspesen
gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
2.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung
nur berechtigt, wenn die geltend gemachte Gegenforderung rechtskräftig
festgestellt oder nicht bestritten ist.
2 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentum
2.5 Im Falle des Zahlungsverzuges ist IT-ANBECK zur Berechnung von Verzugszinsen
in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz berechtigt.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn IT-ANBECK eine Belastung
mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung
nachweist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird eine wesentliche
Verschlechterung in seinen Zahlungsverhältnissen bekannt, ist IT-ANBECK
berechtigt, alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen fällig zu stellen.
IT-ANBECK ist auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen
nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen
Nachfrist nicht erbracht, kann IT-ANBECK vom Vertrag zurücktreten.
2.6 IT-ANBECK behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten
Gegenständen vor bis zur Erfüllung sämtlicher IT-ANBECK
aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Geldforderungen.
3 Liefer- und Leistungsfrist
3.1 Liefer- und Leistungstermine sowie Liefer- und Leistungsfristen, die
verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich
anzugeben. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit Vertragsabschluß.
Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls
gleichzeitig ein neuer Liefer- oder Leistungstermin oder eine neue Liefer-
oder Leistungsfrist zu vereinbaren.
3.2 Wegen Liefer- oder Leistungsverzuges kann der Kunde dann vom Vertrage
zurücktreten bzw. einen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn eine
verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als vier Wochen
überschritten ist und eine dann gestellte, angesichts Art, Umfang,
Schwierigkeitsgrad etc. dieser Lieferung oder Leistung angemessene Nachfrist
erfolglos abgelaufen ist.
3 Liefer- und Leistungsfrist
3.3 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche
und unverschuldete Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung usw. verlängern, auch
wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und/oder Leistungsfrist
um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die
Lieferung und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird IT-ANBECK
von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei. Verlängert
sich die Liefer- und/oder Leistungszeit oder wird IT-ANBECK von der Liefer-
und/oder Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich IT-ANBECK nur berufen,
wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
4 Ausschluss von Ansprüchen
4.1 Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung,
der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß
und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht
wurde. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet IT-ANBECK in jedem
Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus
Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Weiter geht IT-ANBECK
davon aus, dass der Kunde regelmäßige Datensicherungen durchführt,
und sich auch vom Erfolg dieser Datensicherungen überzeugt. Werden
in Ausübung der vertraglichen Tätigkeiten von IT-ANBECK versehentlich
Daten gelöscht, so ist eine Haftung durch IT-ANBECK dafür ausgeschlossen.
4.2 Soweit IT-ANBECK kostenlose Dienste und Leistungen
erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt
werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt
sich daraus nicht.
5 Teilnichtigkeit, Gerichtsstand, Rechtswahl
5.1 Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Jede unwirksame Bestimmung
ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
5.2 Gerichtsstand ist Leonberg, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. IT-ANBECK
ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
5.3 Auf alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
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